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Personalausweis

Elektronischer Identitätsnachweis | Beantragung | Beantragung für Minderjährige | Gültigkeit | Erforderliche Unterlagen | Kosten | Zahlungsart | Bearbeitungsdauer | Ausgabe | Rückgabe alter Dokumente | Rechtsgrundlagen | Kostenerhebung

 

Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs muss jeder Deutsche einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.


Elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion oder eID)

Mit der Online-Ausweisfunktion ist es möglich, sich sicher im Internet oder an Automaten auszuweisen. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten können einfach elektronisch erledigt werden. Das spart Zeit, Kosten und Wege.


Beantragung

Der Ausweis muss persönlich beantragt werden. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Bei der Antragstellung können Sie sich und ihr gesetzlicher Vertreter nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.


Beantragung für Minderjährige

Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Personalausweises gemeinsam mit dem Kind beantragen.

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es in diesem Fall nicht.

Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt.

Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise (Sorgerechtnachweis oder Negativattest vom Jugendamt) sind vorzulegen.

Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.

Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Personalausweis selbst unterschreiben.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.


Gültigkeit

  • Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
     

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriges amtliches Personaldokument
    (z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personenstandsurkunde (z. B. Ehe- oder Geburtsurkunde)
     

Kosten

  • Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €
  • Ausstellung eines Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 €

Zahlungsart

Barzahlung, EC-Karte


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen


Ausgabe

Vor der Abholung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei) mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Die Verwendung der Nummern und des Sperrkennwortes ist in dem Ihnen vorher schon ausgehändigten Informationsmaterial ausführlich erläutert.

Bevor Sie den Personalausweis ausgehändigt bekommen, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten. Die Transport-PIN darf durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten jedoch nicht in eine persönliche PIN geändert werden.

Vollmacht zur Abholung Personalausweis


Rückgabe alter Dokumente

Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder Sie besitzen noch einen alten Ausweis, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher von der zuständigen Behörde entwertet werden.


Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz - PAuswG
  • Personalausweisverordnung - PAuswV

Kostenerhebung

  • Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV