Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Gemeinde Breitenbrunn/Erzgeb. benötigt zur personellen Absicherung der Wahldurchführung Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Sie Mitglieder der Wahlvorstände.
Diese bestehen für jeden Wahlbezirk/Wahlraum aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher und
- aus weiteren drei bis sieben Beisitzern
Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahltag:
- Prüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerkes im Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel und Stimmen ab 18.00 Uhr
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstands eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8.00 Uhr Vorbereitungen treffen und sind deshalb meist ab 7.30 Uhr vor Ort. Dann sind die Wahllokale bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss erfolgt die Auszählung. Diese kann, je nach Umfang der Wahl – einige Stunden andauern.
Sie erhalten als Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal in Breitenbrunn ein "Erfrischungsgeld" als Aufwandsentschädigung, weiterhin wird an diesem Tag für Ihr leibliches Wohl gesorgt.
Sie erreichen uns per E-Mail wahl@breitenbrunn-erzgebirge.de oder telefonisch unter der Tel.-Nr. 037756 174 48.
Natürlich dürfen Sie auch persönlich vorsprechen.