Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie ein Ausweisdokument sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können.
Beantragung
Der vorläufige Ausweis muss persönlich beantragt werden. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Bei der Antragstellung können Sie sich und ihr gesetzlicher Vertreter nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Beantragung für Minderjährige
Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises gemeinsam mit dem Kind beantragen.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es in diesem Fall nicht.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt.
Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise (Sorgerechtnachweis oder Negativattest vom Jugendamt) sind vorzulegen.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den vorläufigen Personalausweis selbst unterschreiben.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den vorläufigen Personalausweis selbst beantragen.
Gültigkeit
Max. 3 Monate
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument, wenn vorhanden
(z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) - ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personenstandsurkunde (z. B. Ehe- oder Geburtsurkunde)
Kosten
10,00 €
Ausgabe
Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz - PAuswG
- Personalausweisverordnung - PAusw
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV