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Verlust Ausweisdokumente
Der Verlust des Reisepasses oder Kinderreisepasses muss umgehend dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.
Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen. Das Einwohnermeldeamt wird durch die Polizei über den Diebstahl des Dokumentes informiert.
Sie müssen sofort mitteilen, wenn das verloren geglaubte oder gestohlene Dokument wiedergefunden wurde.
Erforderliche Unterlagen
- amtliches Personaldokument, wenn vorhanden
(z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) - Personenstandsurkunde (z. B. Ehe- oder Geburtsurkunde)
- Diebstahlsanzeige von der Polizei
Reisepass/Kinderreisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden
Der Fund des eigenen vermeintlich verlorenen/gestohlenen geglaubten Dokuments muss unverzüglich im Einwohnermeldeamt gemeldet werden.
Der Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises muss unverzüglich im Fundbüro gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)