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Urkundenbeantragung bei Amt24

Anforderung von standesamtlichen Urkunden
Auf dieser Seite können Sie Personenstandsurkunden aus dem

Geburtsregister,
Eheregister,
Lebenspartnerschaftsregister und
Sterberegister anfordern.

Das Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb. ist für die Ausstellung von Personenstandsurkunden für die nachfolgend aufgeführten Orte zuständig:

Antonsthal/Antonshöhe (09.05.1952 bis 31.12.1962, ab 01.01.1996)
Breitenbrunn  
Erlabrunn  
Johanngeorgenstadt  
Steinheidel-Erlabrunn  
Rittersgrün (01.01.1876 bis 31.12.1965, ab 01.01.1996)
Tellerhäuser (01.01.1876 bis 31.12.1965, ab 01.01.1996)


Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Welche Gebühren fallen für die Urkunden an?
Die Gebühren sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO) festgesetzt.

Personenstandsurkunden
(Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden, beglaubigte Registerausdrücke aus dem jeweiligen Personenstandsregister)

15 €, jede weitere 7 €

Bescheinigung über die Geburtszeit

15 €

Auskünfte aus der Sammelakte

25 €

Auskunft aus dem Personenstandsregister

15 €


Wie werden die Gebühren bezahlt?
Die Gebühren sind per Vorkasse zu zahlen. Die Bankverbindung können Sie der Eingangsbestätigung entnehmen.

Wie werden die Urkunden zugestellt?
Die Personenstandsurkunden werden mit einfachem Brief per Post versandt.

© Sven Wächtler E-Mail