Urkundenbeantragung bei Amt24
Anforderung von standesamtlichen Urkunden
Auf dieser Seite können Sie Personenstandsurkunden aus dem
Geburtsregister,
Eheregister,
Lebenspartnerschaftsregister und
Sterberegister anfordern.
Das Standesamt Breitenbrunn/Erzgeb. ist für die Ausstellung von Personenstandsurkunden für die nachfolgend aufgeführten Orte zuständig:
Antonsthal/Antonshöhe | (09.05.1952 bis 31.12.1962, ab 01.01.1996) |
Breitenbrunn | |
Erlabrunn | |
Johanngeorgenstadt | |
Steinheidel-Erlabrunn | |
Rittersgrün | (01.01.1876 bis 31.12.1965, ab 01.01.1996) |
Tellerhäuser | (01.01.1876 bis 31.12.1965, ab 01.01.1996) |
Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Welche Gebühren fallen für die Urkunden an?
Die Gebühren sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO) festgesetzt.
Personenstandsurkunden |
15 €, jede weitere 7 € |
Bescheinigung über die Geburtszeit |
15 € |
Auskünfte aus der Sammelakte |
25 € |
Auskunft aus dem Personenstandsregister |
15 € |
Wie werden die Gebühren bezahlt?
Die Gebühren sind per Vorkasse zu zahlen. Die Bankverbindung können Sie der Eingangsbestätigung entnehmen.
Wie werden die Urkunden zugestellt?
Die Personenstandsurkunden werden mit einfachem Brief per Post versandt.