Express Reisepass
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer eines Reisepasses von drei bis vier Wochen zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen der Pass auch im Expressverfahren ausgestellt werden. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Beantragung
Der Express Reisepass muss persönlich beantragt werden. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Bei der Antragstellung können Sie sich und ihr gesetzlicher Vertreter nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Seit dem 01.11.2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Beantragung für Minderjährige
Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit dem Kind beantragen.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, müssen auch beide der Beantragung zustimmen. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils schriftlich vorliegt. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Reisepass oder Personalausweis) geprüft.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist für die Beantragung des Personaldokumentes der Elternteil zuständig, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es in diesem Fall nicht.
Steht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu, ist dieser zur Antragstellung berechtigt.
Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise (Sorgerechtnachweis oder Negativattest vom Jugendamt) sind vorzulegen.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Expressreisepass selbst unterschreiben.
Gültigkeit
- Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges amtliches Personaldokument
(z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) - ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personenstandsurkunde (z B. Ehe- oder Geburtsurkunde)
Kosten
Mit 32 / 48 Seiten
- Ausstellung eines Express Reisepasses vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 69,50 € / 91,50 €
- Ausstellung eines Express Reisepasses ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 102,00 € / 124,00 €
Zahlungsart
Barzahlung, EC-Karte
Ausgabe
Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument ausweisen.
Rückgabe alter Dokumente
Sollten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt bekommen haben oder Sie besitzen noch einen alten Reisepass, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Reisepasses zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher von der zuständigen Behörde entwertet werden.
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)